Fußball-WM: Emir von Katar wird aufgefordert, die Diskriminierung der Bahá’í zu beenden

Pressemitteilung

 

Bahá’í-Gemeinden in aller Welt warnen im Auftakt zur Fußball WM vor zunehmende Diskriminierung gegen ihre Glaubensgeschwister in Katar.

Die Bahá’í -Gemeinde Belgien übergab gestern ein Schreiben an Seine Hoheit Scheich Tamim Bin Hamad Al Thani, den Emir des Staates Katar, in dem sie ihre Besorgnis über die Diskriminierung, die Einschränkungen und die Menschenrechtsverletzungen zum Ausdruck bringen, denen die Bahá’í in Katar seit Jahrzehnten ausgesetzt sind. Das Schreiben wurde von Vertretern der belgischen Bahá’í -Gemeinde persönlich an die Botschaft von Katar in Brussel übergeben.

 

Gefahr der Auslöschung

 

Auch hier in Ostbelgien sind wir besorgt angesichts der zunehmenden Diskriminierungswelle gegen die Bahá’í, nicht nur im Iran, wo die Verfolgungen tiefe historische Wurzel haben, sondern auch in den Golf-Ländern, insbesondere Jemen und Katar. Millionen von Bahá’í leben in fast allen Ländern der Welt, und wir verstehen uns als eine globale Gemeinschaft, die sich für das Wohlergehen der gesamten Menschheit einsetzt.

 

Seit Jahren beobachten wir ein alarmierendes Muster von Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Bahá’í in Katar“, sagt Annemie Vanormelingen, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Belgien. „Die schriftliche Übermittlung dieser Besorgnis an den Emir des Staates Katar zeigt, wie ernst die Lage ist. Es besteht die Gefahr, dass eine weitere religiöse Minderheit in einem Land des Nahen Ostens ausgelöscht wird.“

 

Schwarze Liste

 

Die Bahá’í sind seit über 70 Jahren in Katar ansässig, also schon vor der Unabhängigkeit des Staates Katar, aber trotz dieser langen Präsenz haben sie jahrzehntelang Diskriminierung erfahren. Die katarischen Behörden versuchen systematisch, die Bahá’í aus Katar zu vertreiben, indem sie sie auf schwarze Listen setzten und deportieren und ihnen Geschäftslizenzen oder Arbeitserlaubnisse verweigern, selbst wenn sie bereits Arbeitsangebote von katarischen Unternehmen erhalten haben. Einer Reihe von Bahá’í wurde auch ein Führungszeugnis verweigert, obwohl sie nichts Unrechtes getan haben, was sie dann von der Beschäftigung oder aus anderen Lebensbereichen ausschließt.

Gegen einige Bahá’í in Katar wurden nicht näher bezeichnete und falsche Anschuldigungen in Bezug auf Kriminalität und nationale Sicherheit erhoben. Die schwarze Liste und die Ausweisungen haben Ehepaare und Familien getrennt und einige katarische Bürger gezwungen, ihr Heimatland zu verlassen, um nicht von ihren nicht-katarischen Ehepartnern getrennt zu werden. Die meisten Bahá’í in Katar, die auf die schwarze Liste gesetzt und abgeschoben wurden, sind in dem Land geboren und aufgewachsen, in Familien, die seit Generationen dort leben, und kennen keine andere Heimat.

 

Berufssperre und Deportation

 

Bahá’í dürfen in Katar auch nicht in „sensiblen“ Bereichen arbeiten, insbesondere nicht im Bildungswesen, obwohl sie jahrzehntelang im medizinischen Bereich, im Bankwesen, im Ingenieurwesen, im Sport, in den Medien, im Unternehmertum, in der öffentlichen Politik, in der Öl- und Gasindustrie, im Handwerk, im Rechtssystem, im Gesundheitswesen und in der Kunst tätig waren und dort ihren Beitrag geleistet haben.

In einem Bericht der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Minderheitenfragen und Religions- und Weltanschauungsfreiheit aus dem Jahr 2019 heißt es hinsichtlich der Lage der Bahá’í, dass Katar „die Menschenrechte in den Bereichen Religion und Kultur untergräbt“, was „ein beunruhigendes Muster der Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung zu sein scheint“. Die Sonderberichterstatter fügten hinzu, dass sie „besonders besorgt“ über „die Deportation und die Aufnahme in schwarze Listen von Personen aufgrund ihres Bekenntnisses zu einer Minderheitenreligion“ seien.

Die Bahá’í von Ostbelgien fragen, ob wir im Interesse des glatten Verlaufs eines Sport-Events von globaler Bedeutung, die Augen vor solchem Unrecht schließen sollen?